Düngeverordnung: Hessen setzt Zusatzauflagen in „Roten Gebieten“ aus

„Im Vordergrund steht die Planungssicherheit“

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Das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium setzt den Vollzug der zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten vorerst aus. Im Vordergrund stehe bei dieser Entscheidung Planungssicherheit für die hessische Landwirtschaft. Die verschärften Vorgaben werden damit bis auf Weiteres nicht kontrolliert, teilte das Ministerium Mitte Januar mit.

Bereits festgestellte Verstöße haben den Angaben zufolge keine Auswirkungen auf EU-Fördermittel. Alle übrigen Regelungen der Düngeverordnung gelten unverändert weiter, so das Ministerium . Damit bleibt der Schutz des Grundwassers auch nach der Aussetzung und der geplanten Aufhebung der Gebietsausweisung weiterhin sichergestellt, getragen von den bestehenden Regelungen und der verantwortungsvollen landwirtschaftlichen Praxis.

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