Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung hat Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland den Bund zu unverzüglichem Handeln aufgefordert. Ziel sei es, Rechtssicherheit für Landwirte und zugleich wirksamen Gewässerschutz sicherzustellen, heißt es in einer Mitteilung des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Das Ministerium betont, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dem – jetzt schriftlich vorliegenden – Urteil vom 24. Oktober 2025 klargestellt habe, dass die derzeitige verfassungsrechtliche Grundlage der Düngeverordnung zum Erlass einer Landesverordnung rechtswidrig ist. Die Ausweisung sogenannter roter und gelber Gebiete stütze sich bislang auf eine Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung und genügt damit weder den Anforderungen des Grundgesetzes an den Schutz des Eigentums noch der Berufsfreiheit.
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