Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 26. Januar 2026 zur Klage bayerischer Landwirte gegen die Ausweisung sogenannter roter, besonders mit Nitrat belasteter Gebiete. Die Urteilsbegründung stelle unmissverständlich klar, dass der Schutz von Trink- und Grundwasser in Deutschland eine zentrale Gemeinwohlaufgabe ist, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner laut Mitteilung der Organisation. Das Gericht habe nun in der Urteilsbegründung bestätigt, dass die Bundesregierung die Kriterien für die Gebietsabgrenzung kurzfristig klar und rechtssicher festlegen muss. Dem Urteil zufolge müsse Agrarminister Alois Rainer zügig eine den genannten Maßgaben Rechnung tragende Neuregelung schaffen, so die DUH.
Dort, wo das Grundwasser stark mit Nitrat belastet ist, müsse das Düngerecht klare Regeln für sauberes Wasser und gegen Überdüngung festlegen, erklärte Müller-Kraenner. Das Gericht hatte bereits im Oktober 2025 im mündlichen Urteil klar bestätigt, dass die Bundesregierung jetzt nachbessern muss. „Wir erwarten von Agrarminister Alois Rainer, dass er inzwischen einen sorgfältig ausgearbeiteten Entwurf für eine verbesserte Düngeverordnung vorliegen hat und diesen unverzüglich in den Gesetzesprozess einbringt.“ Erforderlich seien Rechtssicherheit für Wasserschutz und Landwirtschaft. Eine vollständige betriebliche Nährstoffbilanz sei dabei das zentrale Instrument, um Verursacher von Überdüngung in roten Gebieten klar von nicht verantwortlichen Betrieben zu unterscheiden.




