DVGW: Keine Deregulierung auf Kosten des Gewässerschutzes

Die von der EU-Kommission geplanten Vereinfachungen bei der Genehmigung von Pestiziden dürfen nicht zu Lasten des Gewässerschutzes gehen. Das erklärte der Vorstand Wasser des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Wolf Merkel, jetzt zu den aktuellen Deregulierungsplänen der Kommission, im Rahmen des so genannten „Food and Feed Safety Simplification” Omnibus-Verfahrens bestimmte Pestizide künftig unbefristet zuzulassen und auf regelmäßige Risikobewertungen zu verzichten. Es dürfe keine Deregulierung im Hauruckverfahren ohne Prüfung der Auswirkungen auf Gewässerschutz und Wasserversorgung geben.

Dies würde die Wasserressourcen gefährden. Laut dem DVGW werden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln trotz strenger Zulassungsvorschriften nach wie vor in Grund- und Oberflächengewässern sowie im Rohwasser der Trinkwasserversorgung nachgewiesen; und um gesundheitliche Orientierungswerte und Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen schon heute teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Hier geht es weiter........

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