Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesbauministeriums (BMWSB) für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung ausdrücklich. „Mit dieser Novellierung des Bauplanungsrechts wird der Grundsatz der wasserbewussten Stadtentwicklung als Abwägungsleitlinie im Baugesetzbuch verankert. Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass eine an einem naturnahen Wasserhaushalt ausgerichtete Planung nicht nur eine Maßgabe für die Wasserbewirtschaftung ist, sondern – jedenfalls in urbanen Bereichen – auch ein städtischer Belang, der planerisch geregelt werden kann und muss“, erklärte Lisa Broß, Sprecherin der Bundesgeschäftsführung der DWA.
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