DWA: Maßnahmen für Kreislaufführung von Phosphor mit Priorität heute ergreifen

Vereinigung veröffentlicht Stellungnahme zur Phosphorrückgewinnung

Heute müssen mit Priorität alle Maßnahmen ergriffen werden, um bis 2029 möglichst große Kapazitäten für eine Kreislaufführung von Phosphor aufzubauen. Darauf drängt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in einer aktuellen Stellungnahme zur Phosphorrückgewinnung. Es müssten rechtliche Rahmenbedingungen zur Gebührenfähigkeit und für eine Marktfähigkeit der Phosphorrezyklate geschaffen werden. Nur so lasse sich das politische Ziel einer P-Rückgewinnung ab 2029 erreichen, unterstreicht die Vereinigung. Die Entscheidung der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 1. Dezember 2023, an den Zielen der Klärschlammverordnung festzuhalten und ihre Umsetzung durch Stärkung der notwendigen Rahmenbedingungen zu unterstützen, begrüßt die DWA.

Um die ordnungsgemäße Entsorgung von Klärschlamm gemäß Klärschlammverordnung sicherzustellen, brauche es bis 2029 umfangreiche Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für die Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors. Aktuelle Prognosen wiesen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die P-Rückgewinnung hin. So prognostiziert die vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragte Studie „Evaluierung verfügbarer Kapazitäten thermischer Klärschlammbehandlung sowie zur Phosphor-Rückgewinnung“ Kapazitäten nur für etwa ein Drittel der voraussichtlich anfallenden Klärschlammverbrennungsaschen.

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