Verbände der Wasserwirtschaft sehen im Koalitionsvertrag wichtige Impulse

„Moderne Wasserwirtschaft erhält den nötigen Stellenwert in der Bundespolitik“

Die Verbände der Wasserwirtschaft begrüßen das Bekenntnis des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD zur Nationalen Wasserstrategie und zur Bedeutung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft; einzelne Punkte, wie die geplante Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, stoßen aber auch auf Kritik. Nach Auffassung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) enthält der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wichtige Weichenstellungen für die Zukunft der Wasserwirtschaft. Eine konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrages könne eine zukunftssichere und nachhaltige Wasserwirtschaft gewährleisten und einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung sowie zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland leisten, heißt es im Statement der DWA.

Die angekündigte Prüfung der Aufnahme der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz findet die volle Unterstützung der DWA. Besonders hervorzuheben seien die konkreten Maßnahmen zur Wasserstrategie und der Klimaanpassung, die bereits wesentliche Forderungen der DWA aufgriffen. Die geplante Förderung einer nachhaltigen und klimaresilienten Wasserinfrastruktur, die Unterstützung von energieeffizienten Anlagen und die Investitionen in blaue grüne Infrastruktur zeigten, dass die Bedeutung einer modernen Wasserwirtschaft endlich den nötigen Stellenwert in der Bundespolitik erhalte.

Positiv ist aus Sicht der DWA zudem, dass die Koalition den Hochwasserschutz und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vorantreiben möchte – Maßnahmen, die die DWA seit Jahren fordere, um den Herausforderungen des Klimawandels und den häufiger und intensiver werdenden Extremwetterereignissen gerecht zu werden. Ebenso begrüßt die DWA die Stärkung der Forschung zu Klimafolgen und Klimaanpassung sowie die angekündigte Förderung von Innovationen durch Reallabore und Experimentierklauseln. Dies ermögliche es den Kommunen und regionalen Akteuren, mit flexiblen Lösungen auf die sich verändernden Rahmenbedingungen zu reagieren.

Kritische Sicht auf Ausführungen zur Stoffstrombilanzierung

Kritisch sieht die DWA die Ausführungen zur Stoffstrombilanzierung im Düngerecht sowie zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die DWA werde die Umsetzung dieser Themen genau verfolgen. „Eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft ist unverzichtbar für den Klimaschutz und die Resilienz unserer Gesellschaft. Der Koalitionsvertrag geht in die richtige Richtung – nun gilt es, die nötigen Taten folgen zu lassen“, betonte DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel. „Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen und setzen uns dafür ein, dass die geplanten Maßnahmen mit konkreten, wirkungsvollen Schritten hinterlegt werden“, so DWA-Bundesgeschäftsführerin Lisa Broß. Der Koalitionsvertrag stelle einen sehr guten Rahmen für ein wasserwirtschaftlich zukunftsfähiges Deutschland dar. „Jetzt müssen wir gemeinsam den Koalitionsvertrag schnellstmöglich mit Leben füllen und umsetzen“, sagte Broß.    

BDEW: Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit wichtiger Schritt

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, die im Koalitionsvertrag angesprochene Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zur Nationalen Wasserstrategie müsse angesichts der verstärkten Auswirkungen des Klimawandels beschleunigt realisiert werden. Dies betreffe zum Beispiel Leitlinien für die Wasserknappheit und den damit dringend erforderlichen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung sowie die Beschleunigung von Maßnahmen zum Ausbau von Infrastruktur, wie beispielsweise den zügigen Bau von Wasserleitungen zur Sicherung der Versorgungssicherheit. Die Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit sei ein wichtiger Schritt, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Neues Regenwassermanagement schnell umsetzten

Positiv sieht der BDEW die Förderung der Infrastruktur für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, um diese langfristig preisstabil und bedarfsgerecht zu gestalten. Gleichzeitig müsse durch ein neues Regenwassermanagement der Rückhalt von Regenwasser in der Fläche für den Grundwasserschutz und die Verknüpfung von Wasserflächen mit Begrünungsmaßnahmen zur Kühlung der Städte schnell umgesetzt werden, fordert der Verband. Dafür bedürfe es auch einer Bereitstellung der im Koalitionsvertrag angesprochenen Finanzierungsmittel. Darüber hinaus müssten Verfahren zur Genehmigungs- und Baubeschleunigung endlich auch im Wassersektor über alle öffentlichen Ebenen hinweg ermöglicht werden.

Bei Düngerecht Gesellschaftsdialog notwendig

Im Hinblick auf das Düngerecht betont der BDEW, dass es keinen Rückschritt bei Transparenz und Nitratminderung geben dürfe, sondern ein konsensualen Gesellschaftsdialog gestartet werden müsse. Die neue Bundesregierung sei gefordert, im Einklang mit dem Europäischen Recht sowie den bestehenden Gerichtsentscheidungen die EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Dies gelte für eine transparente Umsetzung des Wirkungsmonitorings der Nitrateinträge als auch für die Verminderung des Düngeeinsatzes, um den Grenzwert von 50 mg/l einzuhalten. „Hier brauchen wir keinen Rückschritt, sondern den Start für einen konsensualen Gesellschaftsdialog zum Düngerecht, wenn wir die Gestaltungshoheit nicht gänzlich an die Gerichte abgeben wollen", erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Schutz der Wasserressourcen sicherstellen

Die neue Bundesregierung müsse dem Schutz der Grundwasserressourcen vor Stoffeinträgen oder möglichen Belastungen der Böden und Grundwasserleitern höchste Priorität einräumen, fordert der BDEW. Dies gelte für das Inverkehrbringen kritischer Stoffe etwa aus der PFAS-Gruppe ebenso wie für Vorhaben der Energiewende oder die Umsetzung der Carbon Management Strategie. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz und der vorgesehenen Offshore-Speicherung kann der Grundwasserschutz in Deutschland im Hinblick auf CCS sichergestellt werden. Bei der Transformation hin zu PFAS-freien Produkten ist eine technologieorientierte Strategie notwendig", erklärte Gunda Röstel, BDEW-Vizepräsidentin Wasser/Abwasser.

Kommunale Abwasserrichtlinie zügig in nationales Recht umsetzen

„Die Bundesregierung muss jetzt die im Koalitionsvertrag leider nicht angesprochene Kommunale Abwasserrichtlinie schnellstens eins zu eins in deutsches Recht umsetzen“, so Röstel weiter. Dies gelte insbesondere für die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung, ohne die eine gesicherte Finanzierung der vierten Reinigungsstufe nicht gegeben sei, aber auch für eine sinnvolle und kostenoptimierte Steuerung für die Erreichung der ambitionierten Ziele zu Gunsten des Klima- und Gewässerschutzes.

VKU sieht Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung kritisch

Nach Auffassung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) setzt der Koalitionsvertrag wichtige Impulse für die Wasserwirtschaft – von der Förderung der Infrastruktur bis zur Umsetzung der nationalen Wasserstrategie. Auch die Klimaanpassung und der bessere Zugang zu Förderprogrammen seien positiv, erklärte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU. Problematisch ist auch aus Sicht des VKU die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung im Düngerecht sowie das zögerliche Vorgehen bei der Regulierung von PFAS. „Hier hätten wir uns von den Koalitionären mehr Mut erhofft“, so Liebing laut Mitteilung des Verbandes.

Im Hinblick auf die geplante Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung gibt der VKU zu bedenken, dass die geplante Entlastung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe nicht zu Lasten des Gewässerschutzes erfolgen dürfe. Der VKU spricht sich für ein PFAS-Verbot aus, das die Koalitionäre ablehnen. Angesichts neuer Grenzwerte brauche es klare Vorgaben und immer da einen schnellen Ausstieg aus PFAS, wo es Alternativen gibt, so der Verband.

Beschleunigte Hochwasserschutzmaßnahmen, Verweis auf Hochwasserschutzgesetz fehlt aber

Positiv hebt der Verband das Bekenntnis zur Wasserstrategie hervor, fordert aber, dass der Prozess beschleunigt und über konkrete Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden müsse. Die Strategie werde bereits in der dritten Legislaturperiode diskutiert. Das Verursacherprinzip, das die Koalition stärken will, sei für die nationale Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) und die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung ebenso relevant wie für notwendige Überlegungen, eine erweiterte Herstellerverantwortung auch für den Trinkwasserbereich zu etablieren, so der VKU.

Dass die neue Bundesregierung den Investitionsbedarf in die Infrastrukturen der Wasser- und Abwasserwirtschaft anerkennt und sie fördern und langfristig preisstabil gestalten will, greife sehr konkret die Ergebnisse und Forderungen aus der VKU-Studie zum Investitionsbedarf der Wasserwirtschaft  auf, hebt der Verband hervor.

Die geplante Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie sowie die geplante Einrichtung eines Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung ist sehr begrüßenswert, so der Verband weiter. Positiv sei zudem die Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen, allerdings weist der VKU darauf hin, dass der Verweis auf das Hochwasserschutzgesetz fehlt.

DVGW: Wille zum vorausschauenden Wasserschutz zu erkennen

Die wasserpolitischen Maßnahmen im Koalitionsvertrag lassen nach Auffassung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) den Willen der zukünftigen Bundesregierung zum vorausschauenden Wasserschutz und zur Klimawandel-Anpassung erkennen. Beides seien Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige, resiliente Trinkwasserversorgung und nachhaltige Wasserwirtschaft, heißt es im Statement des DVGW. Positiv ist aus Sicht des DVGW die erkennbare Kontinuität in der Nationalen Wasserstrategie. „Wir finden es richtig, dass priorisierte Maßnahmen umgesetzt und mit den Bundesländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiterentwickelt werden sollen. Dies erkennt die verteilten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern an, entlässt den Bund aber nicht aus der Verantwortung“, erklärte Wolf Merkel, Vorstand des DVGW.

Verursacherprinzip auch aus Sicht des DVGW das richtige Mittel

Gut sei auch, dass einzelne Ansätze wie zum Beispiel die Förderung des Biolandbaus konkret benannt sind. Der DVGW fordere seit Jahren, dass der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten und den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen die erste Wahl sein müsse. Weiterhin sei für wirksamen Gewässerschutz das im Koalitionsvertrag genannte Verursacherprinzip auch aus Sicht des DVGW das richtige Mittel. Der Eintrag von Schadstoffen in die Trinkwasserressourcen müsse effektiv verhindert und Hersteller müssten für die Beseitigung zur Verantwortung gezogen werden.

Auch mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Entbürokratisierung auf nationaler und EU-Ebene würden wesentliche Forderungen des DVGW aufgegriffen. Richtig ist aus Sicht des Vereins, dass die Koalition die Wasserinfrastruktur fördern will - nur so könne auf lange Sicht die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Andere Instrumente bleiben aus Sicht des DVGW zu allgemein und unkonkret. Auch müssten die Maßnahmen im noch zu beschließenden Haushalt mit finanziellen Mitteln unterlegt und die Finanz- und Investitionsplanung darauf angepasst werden. Das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro müsse zudem zeitnah mit konkreten Projekten untersetzt werden – resilienzstärkende Investitionen in die Wasser-Infrastruktur gehörten unbedingt dazu.

Umsetzung des Nährstoff-Monitorings offen

Offen ist nach Auffassung des DVGW die Umsetzung des Nährstoff-Monitorings bei gleichzeitiger Abschaffung der sogenannten Stoffstrombilanzverordnung: Es bleibe unklar, mit welchem Instrument die Bundesregierung Transparenz über Nährstoffe in landwirtschaftlichen Betrieben herstellen und negative Auswirkungen auf die Wasserqualität vermeiden will. Kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen zur „verbesserten“ Zulassung von Pflanzenschutzmitteln; ihre konkrete Umsetzung werden wir aufmerksam verfolgen.“

AöW: Langfristige und nachhaltige Finanzierungsinstrumente entwickeln

Auch aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) enthält der Koalitionsvertrag wichtige Weichenstellungen. Jetzt komme es darauf an, die Vorhaben auch konsequent umzusetzen, erklärte Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW. Insbesondere begrüße die AöW das klare Bekenntnis zur Umsetzung und Weiterentwicklung der prioritären Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie. Die angekündigte Förderung der Wasserinfrastruktur sowie die Unterstützung energieeffizienter Anlagen, der blau-grünen Infrastruktur und der Grundwasserneubildung seien wichtige und richtige Schritte. Entscheidend werde es nun sein, langfristige und nachhaltige Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, um die Modernisierung und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur – auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – dauerhaft zu sichern.

Auch die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Bürokratieabbau bei Projekten der Daseinsvorsorge werden von der AöW ausdrücklich begrüßt. Die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von überragendem öffentlichen Interesse könnte aus Sicht der Allianz wesentlich dazu beitragen, dringend notwendige Anpassungsmaßnahmen schneller umzusetzen.

Positiv zu bewerten sei auch die geplante Stärkung der Klimaanpassung durch gezielte Förderprogramme, einen Sonderrahmenplan und die Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe.

Umsetzung des Verursacherprinzips nicht ausreichend berücksichtigt

Mit Sorge sieht die AöW allerdings, dass Aspekte wie die Vermeidung schädlicher Stoffeinträge und die Umsetzung des Verursacherprinzips nicht ausreichend berücksichtigt würden. Die öffentliche Wasserwirtschaft könne ihre Aufgaben nur dann effektiv erfüllen, wenn Schadstoffe an der Quelle vermieden werden und die Hersteller ebenso ihrer Verantwortung nachkommen.

Die AöW fordert zudem, das Thema interkommunale Zusammenarbeit und Kooperation, das im Koalitionsvertrag bisher keine explizite Erwähnung finde, in der Umsetzung des Koalitionsvertrages als wichtigen Schwerpunkt zu bearbeiten. Das Thema sei der zentrale Hebel, um Synergien zu nutzen, Ressourcen zu bündeln und die Effizienz zu steigern.

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