DWA: Nationale Wasserstrategie stellt richtige und wichtige Weichen

„Intensiveres Monitoring reicht bei Nitratproblematik nicht aus“

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) unterstützt den Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Nationalen Wasserstrategie in allen wichtigen Punkten, insbesondere bei der Erweiterten Herstellerverantwortung. Die geplante Wasserstrategie stärke das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für die kostbare Ressource Wasser, forciere ein integriertes Wasserressourcenmanagement und nehme die Verursacher von Verschmutzungen in die Pflicht, heißt es in der Stellungnahme der DWA zu der Strategie. Die finanziellen Aspekte der Herstellerverantwortung müssten aber noch konkretisiert werden.

Der Entwurf dürfe bei der anstehenden Verbändeabstimmung auf keinen Fall verwässert werden, so die DWA. Anschließend sei eine stringente und zeitnahe Umsetzung der Strategie durch konkrete Maßnahmen und die Schaffung eines entsprechenden Rechtsrahmens notwendig.

Klarheit über konkrete
Finanzierung schaffen

„Sehr positiv“ sieht die DWA die weiter vorgesehene Erweiterte Herstellerverantwortung für Spurenstoffeinträge in die Gewässer, mit der das Bundesumweltministerium die im Green Deal der EU-Kommission beschlossene Null-Verschmutzungs-Zielvorgabe über das Verursacherprinzip und mit ordnungsrechtlichen und marktwirtschaftlichen Lösungen umsetzen möchte. Mit der angestrebten Hersteller- und Produktverantwortung werde die Verantwortung sachgerecht über den gesamten Lebenszyklus der Produkte auf die Hersteller und Importeure und damit auf alle Mitverursacher von Spurenstoffeinträgen in die Gewässer übertragen, so die DWA.

Die Strategie setze so auch ökonomische Anreize bei den Herstellern, die Belastung der Gewässer bereits beim Produktdesign verstärkt zu beachten. Die DWA begrüße diese zusätzliche Lenkungsfunktion ausdrücklich; allerdings sei die konkrete Finanzierung in der Nationalen Wasserstrategie noch sehr unscharf formuliert. Hier müsse für die Umsetzung der Strategie noch Klarheit geschaffen werden.

Harmonisierung mit dem Stoffrecht

Nicht nur die Hersteller, sondern auch die Inverkehrbringer, Importeure, Verarbeiter und Vertreiber und damit alle Mitverursacher von Spurenstoffeinträgen in Gewässer sollten im Sinne von erweiterter Verantwortung in Konzepte mit einbezogen werden, heißt es in der Stellungnahme. Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise, da der Energiebedarf für weitergehende Reinigungsverfahren zur Spurenstoffelimination bei der Abwasserbehandlung erheblich sei. Auch aus diesen Gründen sollte eine Harmonisierung mit dem Stoffrecht erfolgen, und Nachhaltigkeitsaspekte sollten z.B. auch im Rahmen der Chemikalienstrategie weiterverfolgt werden....

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