DWA: Stoffstrombilanzverordnung nicht ohne Einführung von Wirkungsmonitoring aufheben

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums

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Ohne Einführung eines Wirkungsmonitorings darf die Stromstrombilanzverordnung (StoffBilV) nicht aufgehoben werden. Das fordert die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Aufhebung der seit 2018 geltenden StoffBilV. Die Stoffstrombilanz sollte in einer weiterentwickelten, dynamisierten Form mindestens so lange Bestand haben, bis eine wirksame und weniger aufwendige Alternative zur Verfügung steht, schlägt die Vereinigung vor.

In Deutschland stelle die Nitratbelastung weiterhin ein Problem für den Grundwasserschutz dar. „Wir brauchen deshalb ein angepasstes Düngerecht mit einem konsequenten Monitoring, um die Nitrateinträge weiter zu senken“, heißt es in der Stellungnahme. Die StoffBilV verfolge das Ziel, bei der landwirtschaftlichen Erzeugung einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Nährstoffflüssen sicherzustellen.

Lesen Sie hier mehr über die DWA-Stellungnahme...

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