Die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu der Anfang 2025 in Kraft getretenen novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) trifft auf die ausdrückliche Zustimmung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). Dass das EuG die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abgewiesen hat, sei eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der Gewässer. „Deutschland muss die Kommunalabwasserrichtlinie jetzt pragmatisch und ohne nationale Sonderwege umsetzen, die Branche braucht Planungssicherheit, um die in der Richtlinie gesetzten Fristen einhalten zu können“ erklärte DWA-Vorständin Lisa Irwin-Broß....
DWA und EurEau begrüßen Gerichtsentscheidung zur Abwasserrichtlinie
Schnelle und pragmatische Umsetzung nächster Schritte gefordert
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