AWBR fordert Verbot von synthetischen Pestiziden in Wasserschutzgebieten

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Der Einsatz von synthetischen Pestiziden muss nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) in Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten konsequent verboten werden. Die Agrarsubventionen seien zum Schutz des Trinkwassers in pestizidfreie Anbausysteme umzulenken, fordert der Trinkwasserverband in einer aktuellen Mitteilung, in der er auf eine weitergehende Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) dringt.

Pestizide dürften grundsätzlich nur zugelassen werden oder bleiben, wenn sie oder ihre Abbauprodukte sich im Grundwasser nicht auf Konzentrationen von mehr als 0,1 μg/L akkumulieren können, fordert die AWBR. Für eine Zulassung müssten alle Abbauprodukte von Pestiziden bewertet und toxikologisch unbedenklich sein, und ihr Einsatz und die zu erwartenden Rückstände in Gewässern müssten überwacht werden. Den Behörden und Wasserversorgern seien dazu die entsprechenden Analysemethoden zur Verfügung zu stellen.

Die industriellen Einleitbedingungen für gewässerbelastende oder persistente Stoffe wie etwa TFA-Präkursoren müssten nach Auffassung der AWBR verschärft und mit dem Europäischen Fließgewässermemorandum in Einklang gebracht werden. Die Umsetzung der GAP-Reform müsse dazu führen, dass Direktzahlungen aus Steuergeldern an einen echten „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ als Bedingung des Gemeinwohls gebunden sind, fordert die Arbeitsgemeinschaft.

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