Bauernverband Niedersachsen: Zusätzliche Dünger-Meldepflichten „Schikane ohne Mehrwert“

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Der Landesbauernverband Landvolk Niedersachsen hat die Zusatzmeldungen, die in Niedersachsen aktuell mit der „Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftdünger“ verfügt worden sind, als „reine Schikane ohne jeglichen Mehrwert“ kritisiert. Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) bürde den Landwirten mit der neuen Verbringungsverordnung viele bürokratische Auflagen, aber keinen informativen Zusatznutzen auf, sagte Jürgen Hirschfeld, der Vorsitzende im Ausschuss Pflanze des Landvolkes Niedersachsen, gestern. Die Verordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt, ist vom Land Niedersachsen in Ergänzung zur bestehenden Verordnung des Bundes über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger erlassen worden, um düngerechtliche Vorschriften besser überwachen und damit überhöhte Nitratwerte vermeiden zu können.

Ab Juli 2017 sind zusätzlich Nährstoff- und Trockensubtanzgehalte und bei Importen aus anderen Staaten die Transport-Identifikations-Nummern zu melden, erläuterte die Landwirtschaftkammer Niedersachsen. Zudem gelten neue monatlichen Meldefristen. Die Lieferungen aus dem ersten Halbjahr 2017 müssen spätestens bis zum Ablauf des 31. Juli an die Datenbank gemeldet werden

Schon jetzt hätten die Düngebehörde und auch der Minister als deren Fachaufsicht detaillierte Kenntnisse über abgegebene und aufgenommene Mengen von Wirtschaftsdünger, sagte Jürgen Hirschfeld, der Vorsitzende im Ausschuss Pflanze des Landvolkes Niedersachsen. Er bezeichnete es als absolute „Fehlinformation“, dass die aufnehmenden Landwirte bisher keine Deklaration über die in Gülle, Gärresten oder Geflügelmist enthaltenen Nährstoffmengen erhalten würden. Diese Information hätten die abgebenden Tierhalter und Betreiber von Biogasanlagen bisher auch übermittelt; und sie würden gemäß den Vorschriften des Düngerechts in der Betriebsdokumentation festgehalten, sagte Hirschfeld. „Der Minister verdonnert mit seinem ausuferndem Misstrauen die Ackerbaubetriebe lediglich zu zusätzlichen und zudem gebührenpflichtigen Meldungen an die Behörde.“ Offenbar wolle Meyer den Ackerbauern damit das Interesse an Wirtschaftsdünger nehmen.

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