Auch im Rahmen des Gewässerunterhalts ist auf ökologische Funktionsfähigkeit zu achten

Reichweite der Sonderunterhaltungslast durch Wirkung der Anlage bestimmt

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Auch im Rahmen des Gewässerunterhalts ist auf die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers und des Lebensraums von wild lebenden Tieren zu achten. Die Reichweite der Sonderunterhaltungslast eines Unternehmers von Wasserbenutzungsanlagen bestimmt sich durch die Wirkung der Anlage ...

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