BDE begrüßt Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg

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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat das Ende November vom baden-württembergischen Landtag verabschiedete neue Wassergesetz gelobt. Denn entgegen dem ersten Regierungsentwurf sieht das nun vorliegende Gesetz keine Einschränkungen bei der Beteiligung privater Partner vor, hebt der Verband in einer Mitteilung vom Mittwoch hervor.

Die Kommunen könnten damit weiterhin die Aufgabe der Wasserversorgung unter Beteiligung privater Partner erfüllen. Der Landtag in Stuttgart hat das Wassergesetz Ende November beschlossen, nachdem es in der Woche zuvor im Umweltausschuss behandelt worden war (EUWID 48/2013).    

Davon, dass die ursprünglich geplanten Einschränkungen entfallen sind, profitieren nach Auffassung des BDE sowohl die Kommunen als auch Bürger. Die Kommunen in Baden-Württemberg seien weiter frei in ihrer Entscheidung, ob sie sich privater Dienstleister bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in der Wasserwirtschaft bedienen. Die Bürger profitierten, weil die Kommunen so in der Lage seien, die beste Leistung zum besten Preis anzubieten.

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