BDEW kritisiert Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete durch die Bundesländer

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Scharfe Kritik an der Umsetzung des Düngerechts in den Bundesländern hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geübt. Die Landesdüngeverordnungen bedeuteten einen Rückschritt für den Gewässerschutz, heißt es in einer Mitteilung des BDEW.

Die Länder wollen nach Auffassung des Verbandes von den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie, der Düngeverordnung (DüV) sowie den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) des Bundes abweichen.

Die Vorgaben und die Ziele der EU-Nitratrichtlinie würden nicht erfüllt. Stattdessen wollten die Bundesländer die bestehenden Schutzgebiete sogar weiter reduzieren und ermöglichten damit eine noch umfangreichere Düngung landwirtschaftlicher Flächen als bisher.

Hintergrund sei, dass die mit Nitrat belasteten Gebiete Roten Gebiete nicht mehr aufgrund der tatsächlichen Messwerte, sondern auf Basis einer Modellberechnung ausgewiesen werden. Grundlage für die Berechnung sind Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateintragsrisiken und Witterungsverhältnisse. Tatsächlich berichten Länder über reduzierte Gebietskulissen in Folge der Umsetzung der AAV.

„In der Praxis führt das zu erheblichen Reduzierungen der nitratgefährdeten Flächen“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

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