BMU: P-Rückgewinnung nur für Klärschlamm nach der Abwasserbehandlung verpflichtend

„Änderung der Klärschlammverordnung nicht erforderlich“

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Eine Änderung der Klärschlammverordnung ist nicht vorgesehen und aus Sicht des Bundesumweltumweltministeriums (BMU) auch nicht erforderlich. Rechtsunsicherheiten, wie von der Deutschen Phosphor-Plattform (DPP) und dem Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB) dargestellt, seien nicht nachvollziehbar, erklärte eine ...

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