Bund der Steuerzahler kritisiert Kalkulation der Abwassergebühren in NRW

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Über "bemerkenswerte Spannbreiten" bei den Abwassergebühren sowohl beim Schmutzwasser- als auch beim Regenwassergebührensatz berichtet der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). Der BdSTt kritisiert in dem Zusammenhang die in vielen Kommunen praktizierte Gebührenkalkulation, unterstützt ein juristisches Vorgehen gegen eine nach seiner Auffassung Gebühren treibende Kalkulation einer Kommune und fordert ein Handeln des Landesgesetzgebers.

Wie aus dem Gebührenvergleich hervorgeht, den der BdSt NRW am Dienstag vergangener Woche vorgestellt hat, beträgt etwa der Schmutzwassergebührensatz in Reken 1,07 Euro/m3, in Much dagegen 5,47 Euro/m3. Auch beim Regenwassergebührensatz stelle der Vergleich eine hohe Spannbreite fest.

Die Höhe der Gebührensätze werde in der Abwasserentsorgung maßgeblich durch die Kalkulation der Kapitalkosten bestimmt, sagte Rik Steinheuer, der Vorsitzende des BdSt NRW, bei der Vorstellung des Vergleichs. Allein durch einen Wechsel vom Wiederbeschaffungswert auf den Anschaffungswert würden sich die Kosten nur bei den kalkulatorischen Abschreibungen halbieren.

Unterstützung für Verfahren gegen kalkulation der Kapitalzinsen

Gegen die aktuell vielerorts in NRW praktizierte, stark Gebühren treibende Kalkulation der Kapitalzinsen richte sich ein Gerichtsverfahren, das der BdSt NRW als Musterprozess unterstütze. Zudem fordert der Bund der Steuerzahler den Landesgesetzgeber zum handeln auf: Durch eine Anpassung des KAG an in anderen Bundesländern bereits praktizierte Regelungen könne er die Abwassergebührenzahler in NRW erheblich entlasten.

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