Bundesrat: Ausschüsse kritisieren„zahlreiche Unzulänglichkeiten“ in Düngeverordnung

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Sowohl der federführende Agarausschuss als auch der Umweltausschuss haben dem Bundesrat empfohlen, der Düngeverordnung (DüV) in der heutigen Plenarsitzung zuzustimmen, in einer Entschließungsempfehlung allerdings Kritik am Vorgehen der Bundesregierung und an der Novelle selbst geübt: Die Verordnung weise zahlreiche fachliche, rechtliche und vollzugsseitige Unzulänglichkeiten auf.

Die Zustimmung werde nur deshalb nicht an eigentlich erforderliche Änderungsvorgaben geknüpft, um das Risiko eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden, schreiben die Ausschüsse. Davor hatte die Bundesregierung ausdrücklich gewarnt.

Die empfohlene umfangreiche Entschließung solle die verschiedenen Defizite der Verordnung aufzeigen und die Bundesregierung bitten, in Zusammenarbeit mit den Ländern durch künftigen Regelungen und Verwaltungsvereinbarungen Abhilfe zu schaffen.

Die Verordnung enthält nach Auffassung der Ausschüsse eine Vielzahl von Vorgaben, die in der vorliegenden Form für die Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer umzusetzen seien. Außerdem würden mit der vorgelegten Verordnung keine bestehenden Rechtslücken beseitigt; so enthalte die Düngeverordnung weiterhin unvollständige Vorgaben zur bundeseinheitlichen Regelung der Anforderungen an das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen.

Kritik an Aufhebung des Nährstoffvergleichs

Die Ausschüsse weisen unter anderem darauf hin, dass durch die mit der Änderungsverordnung vorgenommene Aufhebung des flächenbezogenen Nährstoffvergleichs mit Bewertung der auf Betriebsebene anfallenden mehrjährigen Nährstoffüberschüsse der entscheidende Indikator zur Bewertung der Auswirkungen der Düngung auf Umwelt und Gewässer aufgegeben worden sei. Die dafür eingeführten neuen Aufzeichnungspflichten zu den einzelnen Düngungsmaßnahmen und den jährlich eingesetzten Nährstoffmengen des Betriebes könnten den Informationsverlust dieses für die Wirkungsabschätzung der neuen düngerechtlichen Regelungen unverzichtbaren Parameters nicht kompensieren.

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