Bundesrat nimmt Stoffstrombilanzverordnung von der Tagesordnung

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Der Bundesrat hat heute die Beratung des Entwurfs der Stoffstrombilanzverordnung von der Tagesordnung abgesetzt und in die Fachausschüsse zurücküberwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen erneut mit dem Thema befassen, teilte die Länderkammer mit. Der Bundestag hatte die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung bereits am 29. Juni beschlossen.

Der Umwelt- und der Agrarausschuss des Bundesrats hatten im Vorfeld der Plenarsitzung zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgeschlagen (mehr dazu hier). Diese wolle die Bundesregierung jedoch nicht mittragen, wie der Bundesrat mitteilte. Daher sei es aufgrund der Absetzung nicht zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen gekommen.

Mit der offiziell „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften“ genannten Stoffstrombilanzverordnung sollen landwirtschaftliche Betriebe künftig die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten. Dabei müssen sie die Menge an Stickstoff und Phosphor, die sie zum Beispiel durch Futtermittel und Saatgut ihrem Betrieb zuführen, notieren und mit der Nährstoffmenge vergleichen, die über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Hof wieder verlässt. Diese Verpflichtung soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können.

Die Verordnung soll ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnte an, bei der Novellierung des Düngerechts keine Zeit mehr zu verlieren. Jeder verlorene Tag sei ein schlechter Tag für den Gewässerschutz und für die Trinkwasserressourcen, betonte der Verband. Bund und Länder müssten sich schnell einigen, um die Nitrateinträge zu reduzieren. Gelinge das nicht, drohten Wasserversorgern und Verbrauchern in Gegenden mit zu hohen Nitratkonzentrationen höhere Kosten. Die kommunale Wasserwirtschaft fordert daher, jetzt die Gelegenheit zu nutzen, die Verordnung zum Düngemitteleinsatz als letzten Baustein des Düngepakets noch einmal nachzubessern.

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