Bundeswasserstraßen werden auch als Gewässer vom Bund verwaltet
Der wasserwirtschaftliche Ausbau der Bundeswasserstraßen ist jetzt Hoheitsaufgabe des Bundes. Das bestimmt das Gesetz „über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie“, das der Bundestag Ende März beschlossen hat.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs übernimmt der Bund künftig den wasserwirtschaftlichen Ausbau der Bundeswasserstraßen, soweit dieser zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich ist, als Hoheitsaufgabe. Bund und Länder seien sich einig, dass die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die nur im Zusammenwirken aller für Gewässer zuständigen Stellen bewältigt werden kann, heißt es in der Gesetzesvorlage.
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