Deutsches Düngerecht verstößt weiter gegen EU-Richtlinie

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Die Maßnahmen der deutschen Politik zur Verschärfung der Düngeregeln reichen aus Sicht der Europäischen Kommission weiter nicht aus. Wie die Kommission am Donnerstag gegenüber EUWID erklärte, hat sie beschlossen ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu übermitteln, in dem sie das Land dazu auffordert, das Urteil des Gerichtshofs (EuGH) über Nitrate umzusetzen.

Das als „Dünge-Kompromiss“ bezeichnete Aktionsprogramm ist der Kommission zufolge unzureichend. Die Folgemaßnahmen Deutschlands haben die vom Gerichtshof festgestellten Mängel, die unzureichende Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzliche Maßnahmen für verseuchte Gebiete, Sperrzeiten und Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen umfassen, nicht vollständig behoben, so die Kommission.

Wenn der Bund dieser Aufforderung innerhalb der nächsten acht Wochen nicht nachkommt, drohen hohe Strafzahlungen und ein weiteres Verfahren vor Gericht. Die Wasserwirtschaftsverbände Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordern von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang erneut ein strengeres Düngerecht und mehr Gewässerschutz.

„Die Europäische Kommission legt mit der Eröffnung des Zweitverfahrens den Finger tief in die Wunde: Sie fragt die Bundesregierung konkret danach, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren in welchen Gebieten umgesetzt und wie diese kontrolliert werden sollen“, so VKU-Vizepräsident Karsten Specht.

„Das Festhalten der Kommission am Vertragsverletzungsverfahren zeigt, dass die bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, lange bestehendes EU-Recht einzuhalten. Die Wasserwirtschaft hat darauf immer wieder hingewiesen“, erklärte Uli Paetzel, Präsident der DWA.

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