Düngemittelverordnung soll Eintrag von Plastikverpackungen in Gewässer verhindern

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Der Bundesrat eine Novelle der Düngemittelverordnung (DüMV) beschlossen, die, geprägt von dem Vorfall an der Schlei, nach den Worten des baden-württembergischen Umweltministers Franz Untersteller (Grüne) ein „Durchschleppen“ von Verpackungsabfällen in die Gewässer verhindern soll.

Nach der dritten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung, welcher der Bundesrat Ende September zugestimmt hat, wird die Bezugsgröße für die Fremdbestandteile Altpapier, Karton, Glas, Metalle, plastisch nicht verformbare sowie nicht abgebaute Kunststoffe von zwei Millimeter auf  einen Millimeter abgesenkt. Dies sei aus Vorsorgegründen mit Blick auf die unklaren Umweltwirkungen insbesondere von Mikrokunststoffpartikeln geboten, heißt es in der Begründung zu der Verordnung.

Die Messung von 1 mm großen Partikeln ist zwar mit einem erhöhten Aufwand verbunden, aber mit den derzeit zur Überwachung eingesetzten optischen  Messverfahren möglich. Eine weitere Absenkung der zu betrachtenden Teilchengröße sei mit dem derzeitigen Messverfahren nicht möglich.

Verpackungen sind vor der Behandlung abzutrennen

Verpackungen oder Verpackungsbestandteile sind der Verordnung zufolge vor der Behandlung von Lebensmittelabfällen abzutrennen. Grundsätzlich ist im Fall einer aeroben oder anaeroben Behandlung von Lebensmittelabfällen die Zugabe von Verpackungen oder Verpackungsbestandteilen - wie bisher schon der Fall - auszuschließen.

Mit der Verordnung, die von den Ländern nach dem Vorfall an der Schlei angestoßen worden sei, werde ein „Durchschleppen“ der Verpackungsabfälle verhindert, sagte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller im Bundesrat.

Über die Kläranlage Schleswig waren längere Zeit Kunststoffpartikel in die Schlei eingeleitet worden (EUWID 11.2018). Anfang 2018 konnte die Einleitung gestoppt werden. Dabei handelte es sich um geschredderte Plastikverpackungen von Lebensmittelresten, die durch die Siebe der Abwasserrohre schlüpfen konnte. Für die daraufhin eingeleiteten Reinigungsarbeiten an der Schlei, die dem Umweltministerium Schleswig-Holstein zufolge mittlerweile nahezu abgeschlossen sind, seien  Kosten von rund einer Million Euro angefallen. 

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