Der Wegfall des Nährstoffvergleichs soll in der novellierten Düngeverordnung (DüV) durch eine schlagspezifische Aufzeichnungspflicht über die tatsächlich aufgebrachten organischen und mineralischen Düngermengen ersetzt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/9661) auf eine Kleine ...
Düngeverordnung: Bilanzierung soll tatsächlich aufgebrachte Mengen erfassen
Bundesregierung antwortet FDP im Bundestag / Zwangsgeld droht
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