Düngeverordnung: Entwurf sieht Düngereduzierung von 20 Prozent in besonders belasteten Gebieten vor

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In den besonders stark mit Nitrat belasteten Gebieten ist der Düngebedarf um 20 Prozent im Durchschnitt der Flächen, die der Betrieb in nitratbelasteten Gebieten bewirtschaftet, zu reduzieren. Ausnahmen davon sollen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe gelten, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar und davon nicht mehr als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln aufbringen.

Das geht aus dem Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) hervor, den das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) aktuell vorgelegt hat und für den die Verbändeanhörung mit einer Frist bis zum 15. Januar 2020 eingeleitet worden ist. Grund für die kurze Frist sei der von der Europäischen Kommission vorgegebene Zeitplan. Der Bundesrat soll dem Ministerium zufolge am 3. April 2020 mit der Verordnung befassen.

Der Katalog der optionalen Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten „roten“ Gebieten wird zudem um die Absenkung der 170 kg Gesamtstickstoff-Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemitteln auf 130 kg Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr pro Schlag für Ackerflächen ergänzt. Zudem beinhaltet der Entwurf eine Länderermächtigung, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für Dauergrünland vorzusehen.

Die Länder können in besonders nitratbelasteten roten Gebieten zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die regional lösungsorientierte Maßnahmen ermöglichen sollen.

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