EU-Kommission ermahnt Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Wasser-Recht

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Die Europäische Kommission hat mehrere EU-Mitgliedstaaten dazu ermahnt, die Richtlinien zur Trinkwasserversorgung, zum Hochwasserschutz und zur Abwasserbehandlung besser umzusetzen. Wie die Kommission am Donnerstag mitteilte, hat sie rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Die Europäische Kommission hat eigenen Angaben zufolge beschlossen, Irland ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln, weil das Land seinen Verpflichtungen aus der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 98/83/EG des Rates) nicht nachgekommen ist und zugelassen hat, dass der Parameterwert für Trihalomethane (THM) überschritten wurde. Über einen langen Zeitraum hinweg enthielt das Trinkwasser, mit dem über 500.000 Menschen in Irland versorgt wurden, zu hohe Trihalomethan-Mengen, so die Kommission.

Italien muss Abwasser-Richtlinie besser umsetzen

Italien wurde von der Kommission dazu aufgefordert, sich an das EU-Recht auf dem Gebiet der Behandlung von kommunalem Abwasser zu halten und sicherzustellen, dass die Abwässer aller Gemeinden mit über 2000 Einwohnern als kommunales Abwasser gesammelt und behandelt wird, hieß es. Nach dem EU-Recht (Richtlinie 91/271/EWG des Rates) müssen Städte und Gemeinden die nötige Infrastruktur aufbauen, um ihr kommunales Abwasser zu sammeln und zu behandeln. Gegen Italien laufen bereits drei separate Vertragsverletzungsverfahren wegen verschiedener Verstöße gegen die Anforderungen der Richtlinie – EUWID hat immer wieder darüber berichtet.

Spanien verstößt gegen europäisches Abwasser-Recht

Auch Spanien hat den Angaben der Kommission zufolge gegen Europarecht verstoßen und zwar gegen die Bestimmungen der Hochwasserrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG). Gemäß EU-Recht mussten die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikomanagementpläne erstellen und veröffentlichen und sie der Kommission bis zum 22. März 2016 mitteilen. Im März 2018 habe die Kommission den spanischen Behörden ein Aufforderungsschreiben übermittelt, weil sie nicht für alle sieben Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln Hochwasserrisiko-Managementpläne erstellt, veröffentlicht bzw. der Kommission übermittelt hatten. Bisher sei dies immer noch nicht gesehen, deswegen richtet die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land, so die Kommission. Spanien habe nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Ansonsten kann die Kommission Klage vor dem EuGH erheben.

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