EU-Kommission: Immer noch zu viel Nitrat in griechischen Gewässern

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Wegen Gewässer-Verunreinigungen durch Nitrat aus der Landwirtschaft hat die Kommission Griechenland verklagt und im gleichen Zug die Verhängung von finanziellen Sanktionen beantragt.

Bereits im April 2015 habe der EuGH geurteilt, dass Griechenland gegen EU-Recht verstieß, da es seine Gewässer nicht vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen schützte, teilte die Kommission am Donnerstag vergangener Woche mit. Vier Jahre später sei das Problem noch immer nicht vollständig gelöst. Daher habe die Kommission den EuGH aufgefordert finanzielle Sanktionen in Form eines Pauschalbetrags von 2.639,25 Euro pro Tag und eines täglichen Zwangsgelds in Höhe von 23.753,25 Euro ab dem Tag des Urteils bis zur vollständigen Einhaltung der Vorschriften zu verhängen.

Da Griechenland trotz mehrfacher Aufforderung keine Aktionsprogramme für den Schutz der Gewässer vor Nitrat-Einträgen erlassen habe, sei das Land dem Urteil des EuGH vom 24. April 2015 (Rechtssache C-149/14) noch immer nicht nachgekommen. Die Kommission hat eigenen Angaben zufolge daher beschlossen, den Fall an den Gerichtshof zurückzuverweisen und finanzielle Sanktionen zu beantragen.

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