Flüssige Klärschlämme und andere ammoniakhaltigen Düngemittel müssen spätestens vier Stunden nach ihrer Ausbringung eingearbeitet werden. Darauf haben sich die Bundesländer in einer Konkretisierung der Regeln für die Gülleausbringung geeinigt, wie das rheinland-pfälzische Umwelt- und ...
Flüssiger Klärschlamm muss sofort in den Boden eingearbeitet werden
Länder einigen sich auf konkrete Regeln der Ausbringung
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