Grubenwasser ist Thema im saarländischen Koalitionsvertrag

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Veränderungen bei der Grubenwasserhaltung der RAG AG sollen im Saarland nur genehmigt werden, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt und insbesondere das Schutzgut „Wasser“ zuverlässig ausgeschlossen werden können. Das geht aus dem neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD hervor, den Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, Ministerin Anke Rehlinger, gestern unterschrieben haben. 

Die saarländische Regierung reagiert hier auf das Streitthema Grubenwasseranstieg. Bei einem Anstieg des Grubenwassers besteht unter anderem die Gefahr, dass PCB-belastete Hydrauliköle, Schwermetalle oder andere Umweltgifte in den Wasserhaushalt eingetragen werden (u.a. EUWID 11.2017).

Weiter geht aus dem Koalitionsvertrag hervor, dass bei der Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Folgen für die Schutzgüter Gesundheit, Umwelt und Kulturerbe minimiert werden sollen. Wasserwirtschaftliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser, sollen dabei berücksichtigt werden. Wie sich das genau gestalten wird, bleibt abzusehen.

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