Grüne: Brandenburg "verschenkt" durch Wassergesetz 20 Millionen Euro an Leag

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Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Rechtmäßigkeit des Wasserentnahmeentgelts in Nordrhein-Westfalen sieht sich die Fraktion der Grünen in Brandenburg in ihrer Kritik an dem neuen Landeswassergesetz des Bundeslandes (EUWID 47.2017) bestätigt. Während das Bundesverwaltungsgericht das Wasserentnahmeentgelt für Tagebaue in NRW bestätigt habe, verschenke Brandenburg auch zukünftig über 20 Millionen Euro pro Jahr an den Bergbaukonzern Leag, erklärte der umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Benjamin Raschke.

RWE hatte erfolglos dagegen geklagt, dass das Unternehmen seit der Novellierung des nordrhein-westfälischen Wassergesetzes auch für das Abpumpen von Grubenwasser aus Tagebauen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen muss. Kurz zuvor hatte der Landtag in Potsdam über die Novellierung des brandenburgischen Landeswassergesetzes abgestimmt und dabei einen Änderungsantrag der Grünen zur „Streichung der millionenschweren Subventionen für die Brandenburger Braunkohletagebaue“ abgelehnt. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist auch ein Urteil über die Politik von Rot-Rot in Brandenburg: Rot-Rot hat eine echte Chance für mehr Gerechtigkeit verpasst“, sagte Raschke. Die Leag in Brandenburg werde auch zukünftig mit Steuermitteln in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr „indirekt subventioniert“.

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