Hamburgs Wirtschaftssenator begrüßt Urteile zur Elbvertiefung

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Der Hamburger Wirtschaftssenator Frank Horch sagte am Dienstag vergangener Woche, mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei die Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe einen weiteren Schritt näher gekommen. So werde das Projekt „in naher Zukunft“ umgesetzt werden können.

Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass  bereits im Januar 2018 ein Antrag auf Planergänzung bei den Planfeststellungsbehörden gestellt und damit ein entsprechendes Planergänzungsver-fahren gestartet werden könne.

Am 13. Dezember werde das Bundesverwal-tungsgericht die noch verbliebenen Klagen von vier Privatpersonen und von Wasser- und Bo-denverbänden verhandeln. Während die privaten Eigentümer erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen, Uferabbrüche und ein ca. 70 m hohes Oberfeuer rügen, geht es den Verbänden der Behörde zufolge um ergänzende Regelungen zu den Planfeststellungsbeschlüssen im Hinblick auf die Sicherstellung der Ent- und Bewässerung ihrer Verbandsgebiete und die Gewährleistung des Hochwasserschutzes. Mit Abschluss auch dieser Gerichtsverfahren seien dann alle anhängigen Klagverfahren gegen die Fahrrinnenanpassung abgeschlossen.

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