Hessens neues Wassergesetz stärkt die Funktion des Gewässerrandstreifens

Verbot von Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

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Die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist in Hessen in Zukunft in einem vier Meter breiten Gewässerrandstreifen verboten. Das ist Inhalt der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes (HWG), die der Landtag in Wiesbaden am Donnerstag vergangener Woche beschlossen hat. So werde sichergestellt, dass ...

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