Kabinett beschließt Änderung der Abwasserverordnung

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Das Bundeskabinett hat gestern die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) vorgelegte Elfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung beschlossen. Verabschiedet wurde die Fassung, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates (Bundesrats-Drucksache 784/21 – Beschluss) ergibt, teilte die Bundesregierung mit.

Die Verordnung trage im Wesentlichen dem Änderungsbedarf Rechnung, der sich für den Anhang 47 der Abwasserverordnung aus der Umsetzung der europäischen Festlegung zur besten verfügbaren Technik (Best Available Techniques Reference) für Feuerungsanlagen (Kraftwerke) – LCP-BREF – ergibt. Durch die nun vorgesehene Novelle der Abwasserverordnung werde das LCP-BREF in nationales Wasserrecht umgesetzt.

Bei der Änderung des Anhangs 54 für die Solarindustrie und des Anhang 35 für die Chipherstellung handelt es sich um eine Anpassung an den Stand der Technik, erklärte die Bundesregierung. In der momentanen Fassung spiegele der Anhang 54 den Wissensstand der Jahre 1995 bis 1998 und damit nicht den derzeitigen technologischen Entwicklungsstand wider, weshalb er für die Behörden nicht mehr vollzugstauglich sei.

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