Material im Kontakt mit Trinkwasser: Elastomere werden in Bewertungsgrundlagen aufgenommen

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Hygienische Anforderungen an Elastomere und thermoplastische Elastomere im Kontakt mit Trinkwasser werden in den Regelungsbereich der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien (KTW-BWGL) aufgenommen.

Damit gelten sie in naher Zukunft verbindlich für Elastomere, thermoplastische Elastomere (TPE) und daraus hergestellte Produkte. Darauf hat die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) hingewiesen.

Auf nationaler Ebene würden derzeit die KTW-Bewertungsgrundlage (KTW-BWGL) sowie die Übergangsregelung zur Konformitätsbestätigung bearbeitet. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte im vergangenen Jahr die Regelung für den Übergang von der Leitlinie für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-Leitlinie) zur entsprechenden Bewertungsgrundlage (KTW-BWGL) sowie die Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten aktualisiert (EUWID 31.2020); seit 21. März ist sie endgültig verbindlich. Bislang nicht in den Anwendungsbereich der Bewertungsgrundlage fielen unter anderem Elastomere.

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