Nitrat: Einheitliche Standards für belastete Gebiete sollen Gewässerschutz verbessern

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Einheitliche Regeln für Gebiete mit hoher Nitratbelastung soll die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung (DüV) bieten, deren Entwurf die Bundesregierung heute beschlossen hat. Insbesondere soll den Ausweisungen der Nitratgebiete mit der „Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der nitrat- und phosphatgefährdeten Gebiete“ (AVV GeA) ein Mindestnetz an Grundwassermessstellen zugrunde gelegt werden, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) mit.

Auf 50 Quadratkilometer soll es dem zufolge künftig mindestens eine Messstelle geben. Zudem soll die Ausweisung der belasteten Gebiete alle vier Jahre überprüft werden. Zu den weiteren Grundlagen zählen einheitliche landwirtschaftliche Düngedaten und ein gemeinsames Modellierungsverfahren. Auch ist dem BMU zufolge die Vorgabe der Europäischen Kommission aufgegriffen worden, zusätzlich eutrophierte Gebiete auszuweisen, wenn die landwirtschaftliche Düngung in einem Gebiet zu 20 Prozent zur Phosphorbelastung von Flüssen und Seen beiträgt.

Durch den Einsatz eines gemeinsamen Modellierungsverfahrens solle auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Belastungs- und der landwirtschaftlichen Düngedaten dem Verursacherprinzip deutlich stärker als bisher Rechnung getragen werden.

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