"Privatisierung im Wasserbereich gefährdet Behördenhandeln und Vollzugskontrolle"

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Kein positives Bild von Privatisierungen im Wasserbereich zeichnet eine neue Studie, die das Umweltbundesamt herausgegeben hat. Der in den deutschen Bundesländern mit der Privatisierung im Umwelt- und Wasserbereich einhergehende Abbau von Kapazitäten beeinträchtigt langfristig das Wissensmanagement, die Fähigkeit der Behörden zu konzeptionell-planerischem Handeln und die Vollzugskontrolle in unterschiedlichen Ebenen des Umwelt- und Naturschutzes - diese Feststellung trifft der Bericht „Ökonomisierung der Umwelt und ihres Schutzes: Unterschiedliche Praktiken, ihre theoretische Bewertung und empirische Wirkungen", den Franziska Wolff und Martin Gsell vom Öko-Institut Berlin Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erstellt haben.

In Deutschland habe umweltrelevante Privatisierung sowohl auf kommunaler Ebene wie in der Wasserwirtschaft als auch auf Länderebene, u. a. bei Auslagerung von Teilen der gewässerschutzrechtlichen Zulassungs- und Überwachungsaufgaben statt. Sie erfolgte weitgehend in Form einer funktionalen Privatisierung, im Immissions- und Gewässerschutz ansatzweise auch als formelle Privatisierung. Der in den Bundesländern damit einhergehende Abbau von Kapazitäten beeinträchtige langfristig das Wissensmanagement, die Fähigkeit der Behörden zu konzeptionell-planerischem Handeln und die Vollzugskontrolle in unterschiedlichen Ebenen des Umwelt- und Naturschutzes.

"Schäden an Umwelt in Geld messbar machen"

Zu dem untersuchten Thema heißt es in dem Bericht, Vertreter und Vertreterinnen der Umwelt- und Ressourcenökonomik seien bestrebt, Methoden zu entwickeln, um Schäden an Umwelt, Biodiversität und Ökosystemleistungen in Geld messbar und bewertbar zu machen. Im Hinblick auf diese Monetarisierung seien zahlreiche Methoden entwickelt worden, um den ökonomischen Nutzen von Natur und Umwelt bzw. die Kosten ihres Verlustes zu beziffern. So nutzten Marktanalysen Marktdaten für die Bewertung von Umwelt und Natur.

Für am Markt gehandelte Dinge oder Leistungen würden direkte Marktpreise zugrunde gelegt, während für nicht über den Markt gehandelte Dinge und Leistungen Ersatzkosten geschätzt würden, z.B. die Kosten von Aquakulturanlagen als Maßstab für den Habitat-Wert eines natürlichen Gewässerökosystems zur Fischproduktion, Vermeidungskosten wie die potenziellen Kosten von Hochwasserschäden als Wertmaßstab für die Hochwasserschutzleistung einer natürlichen Auenlandschaft oder Opportunitätskosten wie etwa die wirtschaftlichen Erträge, die mit einem Flussausbau zur Steigerung des Binnenschiffverkehrs realisiert werden könnten, auf die aber verzichtet werde, um einen guten ökologischen Gewässerzustand und die daran anknüpfenden Ökosystemleistungen zu sichern, als Maßstab für den Wert dieser Leistungen.

Fallbeispiel Lake Taupo

Als ein Fallbeispiel für Erfahrungen mit der Schaffung von Umweltmärkten nennt der Bericht den Stickstoffzertifikatshandel in der Lake Taupo Region in Neuseeland.Im Wassereinzugsgebiet um den Lake Taupo, den größten Süßwassersee in Neuseeland, wurde 2009 ein System handelbarer Stickstoffzertifikate eingeführt. Ziel sei es, die vor allem durch bäuerliche Viehwirtschaft beeinträchtigte Wasserqualität des touristisch attraktiven Lake Taupo bis 2080 auf dem Niveau von 2001 wiederherzustellen.

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