Rheinland-Pfalz will Einleitung von Schiffsabfällen ahnden

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Die rheinland-pfälzische Aufsichtsbehörde Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord geht gegen die illegale Einleitung von Schiffsabfällen in die Mosel vor. Bei einer Schwerpunktkontrolle von Fahrgastschiffen durch die Wasserschutzpolizei Bernkastel und Vertreter der SGD Nord sei durch Farbversuche festgestellt worden, dass kein Abwassersammeltank vorhanden war, wodurch das Abwasser direkt in die Wasserstraße geleitet wurde, teilte die Behörde mit.

Deshalb sei anzunehmen, dass unbehandeltes Abwasser in die Mosel gelangt ist. Durch Einleitung von unbehandeltem Abwasser komme es in den betroffenen Gewässerabschnitten vorübergehend zu einer vermeidbaren Gewässerbelastung, die insbesondere bei ansteigenden Gewässertemperaturen vermieden werden sollte, so die SGD Nord. Nun werde im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Anhörung durchgeführt, um die illegale Einleitung zu ahnden.

Bereits seit dem 1. Januar 2012 sei für Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, die Entsorgung in die Oberflächengewässer untersagt. Die Kontrollen sollen im Interesse des Umweltschutzes zeigen, ob alle Fahrgastschiffe der erforderlichen Umrüstung auch tatsächlich nachgekommen sind.

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