Schlechter Zustand der Gewässer: Umweltverbände reichen Beschwerde bei der EU-Kommission ein

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"Die deutschen Planungen zum Gewässerschutz stehen nicht im Einklang mit EU-Vorgaben.“ Zu diesem Schluss sind der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) gekommen und haben deswegen heute Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Deutschland missachtet aus Sicht der Umweltverbände die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Die Umweltverbände fordern von der EU-Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichen, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde sei eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.

„Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand, das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben. Flüssen und Auen mehr Raum geben, sie naturnah entwickeln und die Wasserqualität verbessern, das alles steht bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

In ihrer Beschwerde beanstanden die Verbände unter anderem den Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstraßen. Aus den Gesetzen lasse sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen.

„Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten“, erklärte Rechtsanwältin Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, die die Umweltverbände in der Rechtsangelegenheit vertritt.

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