Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie muss insbesondere mit Blick auf die Verbesserung der Hydromorphologie gestärkt werden. Zu diesem Schluss kommt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Ende vergangener Woche vorgelegten Umweltgutachten 2020. Auch bis 2027 wird es nach Einschätzung des ...
SRU: Hydromorphologische Veränderungen an Gewässern stärker berücksichtigen
Für naturnahe Entwicklung konsequentes Flächenmanagement erforderlich
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