Thüringen: Neue Düngeverordnung soll „rote Gebiete“ besser schützen

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Im Zuge der Diskussion um das deutsche Düngerecht hat nun auch Thüringen seine Regelungen zur Düngeausbringung in landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit einer erhöhten Nitratbelastung im Grundwasser verschärft. Mit der am Donnerstag in Kraft getretenen Düngeverordnung setzt das Bundesland nun geltendes Bundesrecht um. Das teilte das Thüringer Landwirtschaftsministerium mit. Von den neuen Regeln sind dem Ministerium zufolge etwa 25 Prozent der Agrarflächen in Nord-, Mittel und Ostthüringen betroffen.

In Thüringen betreffen den neuen Regeln vor allem Landwirte in Gebieten, in denen die Nitratbelastung über den Schwellenwerten liegt, erklärte Klaus Sühl, Staatssekretär für Infrastruktur und Landwirtschaft. „Mit den neuen Regeln kann nun das Grundwasser noch besser vor zu hohen Nitratbelastungen geschützt werden und die Landwirtschaft einen weiteren Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten“, so Sühl.

In den nitratbelasteten Gebieten müssen Landwirte ab sofort drei neue Vorgaben einhalten, erklärte das Ministerium. Sie müssen vor der Aufbringung den Wirtschaftsdünger und die eingesetzten Gärrückstände aus Biogasanlagen auf Nährstoffe untersuchen. Auch muss nun eine sogenannte Nmin-Untersuchung durchgeführt werden, mit der ermitteln werden kann wie viel Stickstoff noch im Boden vorhanden ist - bevor neuer Dünger ausgebracht werden darf. Zudem müssen nun organische, organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland unverzüglich bzw. spätestens innerhalb einer Stunde nach Aufbringung eingearbeitet werden.

Drei neue Vorschriften für stark belastete Gebiete

Das Thüringer Ministerium teilte des Weiteren mit, dass Betriebe von den zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen in diesem Jahr befreit sind, wenn sie einen Kontrollwert des betrieblichen Nährstoffvergleichs im dreijährigen Mittel von bis zu 35 kg Stickstoff je Hektar und Jahr erbringen.

Die Verschärfung der Thüringer Düngeverordnung ist auch eine Reaktion auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

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