Wasserversorgungsunternehmen können jetzt in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt ihre Überwachung besser an die Situation vor Ort anpassen. Sie können zwar nach wie vor auf sämtliche Parameter der Trinkwasserverordnung untersuchen, wie bisher, aber sie können die zu untersuchenden Parameter und ...
UBA legt Leitlinie zur neuen Trinkwasserüberwachung vor
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