Verzicht auf Anschlussbeiträge nur unter Beteiligung des Zweckverbandes möglich

VG Greifswald: Vertraglicher Verzicht seitens einer Gemeinde unwirksam

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Mit der Frage eines vertraglichen Verzichts auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen hat sich das Verwaltungsgericht Greifswald in einem aktuellen Beschluss befasst. Eine Gemeinde, die die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf einen Abwasserzweckverband übertragen hat und Mitglied des Zweckverbandes ist, kann ohne ...

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