Wasserentnahmeentgelt wird in Nordrhein-Westfalen nicht abgeschafft

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Die von der früheren nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossene schrittweise Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes bis zum Ende 2018 ist außer Kraft gesetzt. Der Landtag hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf der neuen Landesregierung angenommen und verabschiedet, dem zufolge das Wasserentnahmeentgelt künftig 4,5 Cent pro Kubikmeter beträgt. Nach dem Willen der heutigen rot-grünen Landesregierung soll dies dazu beitragen, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie konsequent umzusetzen. Für Entnahmen zum Zwecke der Kühlwassernutzung oder Durchlaufkühlung sind reduzierte Entgeltsätze vorgesehen. Die zeitliche Befristung des Gesetzes wurde aufgehoben.

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