Mit dem aktuellen Entwurf der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) wird der bisherige pauschale Generalverdacht, alle festen Gemische und somit auch Abfälle seien allgemein wassergefährdend, nach Einschätzung des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) zumindest entschärft.
„Nach erster Prüfung begrüßen wir, dass die Verantwortlichen unsere Kritik aufgenommen haben: Eine generelle Einstufung fester Gemische und damit auch Abfälle als wassergefährdend hätte existenzgefährdende Investitionen vieler Recyclingbetriebe zur Folge, deren Nutzen für den Wasser- und Bodenschutz jedoch äußerst fraglich wäre", sagte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Die Betriebe würden im Zuge der erforderlichen Genehmigungsverfahren bereits strenge Vorgaben einhalten, so Rehbock weiter.
Mit dem neuen Entwurf der AwSV sind nun Naturstoffe wie z.B. Mineralien, Holz, Zellstoffe, Gläser, aber auch Kunststoffe ausdrücklich als nicht wassergefährdend eingestuft, sofern sie fest und wasserunlöslich vorliegen. Dies gilt auch für Abfälle, soweit auf Grund ihrer Herkunft oder Zusammensetzung davon auszugehen ist, dass sie nicht geeignet sind, die Wasserbeschaffenheit nachteilig zu verändern. In der Folge sind Anlagen zur Lagerung von beispielsweise Altglas, Altpapier, Kunststoffen oder Altholz der Kategorien AI bis AIII nun in der Begründung zum Entwurf von den Anlagen im Sinne der AwSV ausgenommen.