„EU-Arzneimittelvorschriften mit UWWTD und CLP-Verordnung in Einklang bringen“

ERM-Koalition und ZeroPM fordern korrekte Umsetzung der EU-Arzneimittelstrategie

Die europäische Pharma-Gesetzgebung muss die in der Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit den neuen Gefahrenklassen der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) verbinden. Das fordern die in der ERM-Koalition organisierten Trinkwasserversorger in den großen europäischen Flusseinzugsgebieten von Donau, Elbe, Maas, Schelde, Ruhr und Rhein gemeinsam mit dem Forschungsprojekt ZeroPM.

Die Fortschritte, die durch die CLP-Verordnung und den UWWTD-Vorschlag erzielt würden, könnten noch verstärkt werden, wenn der Ansatz „Pharmaceuticals in the Environment“ korrekt umgesetzt wird, erklärten die ERM-Koalition und ZeroPM. Werde das Verursacherprinzip korrekt angewandt, würden die Kosten der durch die Verschmutzung verursachten Umweltschäden durch Gewinne aus dieser Verschmutzung beglichen.

Die ERM-Koalition und ZeroPM weisen darauf hin, dass die EPR im Vorschlag zur Neufassung der UWWTD für Humanarzneimittel und Kosmetika gelte. Diese beiden Produktgruppen seien deshalb ausgewählt worden, weil sie als Hauptverursacher von Mikroverunreinigungen im kommunalen Abwasser ausgemacht werden könnten, die eine zusätzliche (vierte) Reinigungsstufe erfordern.

Das EPR-System verpflichte die Hersteller und Importeure zur Übernahme der Kosten von Monitoring und der vierten Reinigungsstufe, wenn sie Arzneimittel und Kosmetikprodukte auf den nationalen Markt bringen, welche das kommunale Abwasser mit mehr als zwei Tonnen pro Jahr an Mikroverunreinigungen belasten. Der finanzielle Beitrag der einzelnen Hersteller werde auf der Grundlage der Mengen und der Toxizität der im Abwasser gefundenen Mikroverunreinigungen festgelegt.

Weitere Einzelheiten zu den Forderungen von ERM-Koalition und ZeroPM finden Sie hier......

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