Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 Euro je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem ...
EU-Kommission nimmt De- minimis-Verordnung zu DAWI an
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