Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abzuweisen. Insgesamt 16 Verfahren, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst wurden – unter Beteiligung von Branchenverbänden und Unternehmen aus der Pharma- und Kosmetikindustrie – zielten darauf ab, die in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegte Herstellerverantwortung aufzuheben, erläutern die Verbände.
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