EuGH: Auch Private können wegen Verstößen gegen die WRRL klagen

Grundwasser unterliegt den Schutzzielen ebenso wie Oberflächengewässer

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Auch Privatleute können bei Planfeststellungen zu Großprojekten gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden, das er aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des ...

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