Auch Privatleute können bei Planfeststellungen zu Großprojekten gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden, das er aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des ...
EuGH: Auch Private können wegen Verstößen gegen die WRRL klagen
Grundwasser unterliegt den Schutzzielen ebenso wie Oberflächengewässer
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels