Fast 70 Mio. Euro für Hochwasserschutz und Gewässerökologie an Gewässern 1. Ordnung in Baden-Württemberg

Mittel stammen aus dem Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelt

Die Landesregierung von Baden-Württemberg stellt den Landesbetrieben Gewässer in diesem Jahr fast 70 Mio. Euro für Investitionen in den Hochwasserschutz und für gewässerökologische Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung bereit. Wie aus einer Mitteilung des Landesumweltministeriums hervorgeht, stammen die Mittel aus dem Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelt, das zweckgebunden ist und für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Belange verwendet werden muss.

„Die Mittel aus dem Wasserentnahmeentgelt schaffen eine solide Basis, um wichtige Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die naturnahe Entwicklung der Gewässer im Land verlässlich finanzieren zu können“, erklärte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) in Stuttgart. Laut Walker stellen die immer spürbareren Folgen des Klimawandels die Gewässer vor immer größere Herausforderungen. Mit den Investitionen sollen Schäden vorgebeugt und die Gewässer widerstandsfähiger gemacht werden.

Rund 44,2 Mio. Euro der Landesmittel, die nun den Landesbetrieben Gewässern zur Verfügung stehen, fließen in den Hochwasserschutz; etwa 16,7 Mio. Euro entfallen dabei auf die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms – als bedeutendste Hochwasserschutzmaßnahme des Landes. Mit diesem Programm soll der vor dem Oberrheinausbau unterhalb der Staustufe Iffezheim vorhandene Hochwasserschutz wiederhergestellt werden. Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen beteilige sich neben dem Land auch der Bund.

Um die landeseigenen Hochwasserschutzdämme zu ertüchtigen, stehen dem Ministerium zufolge rund 14,7 Mio. Euro bereit. Diese sollen insbesondere für Ertüchtigungs- und Sanierungsmaßnahmen im Regierungsbezirk Karlsruhe eingesetzt werden. Mit etwa 12,8 Mio. Euro werden in diesem Jahr technische Hochwasserschutzmaßnahmen finanziert. So passt zum Beispiel der Landesbetrieb Gewässer Freiburg in Achern die Acher auf ein Schutzniveau gegen ein 100-jährliches Hochwasser an.

Fast 15 Mio. Euro für die Revitalisierung der Gewässer

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden zur Revitalisierung der Gewässer fast 15 Mio. Euro eingesetzt. Unter anderem profitiert der Landesbetrieb Gewässer Stuttgart von diesen Mitteln. So soll im Zusammenhang mit der Landesgartenschau in Ellwangen 2026 die Jagst naturnah entwickelt werden. Als Maßnahme, die dem Hochwasserschutz dient und die Gewässerstruktur des Neckars verbessert, wird das Vorhaben im Regierungsbezirk Tübingen am Flusspark Neckaraue in Tübingen genannt. Es handelt sich dabei um ein Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Tübingen.

Weitere Mittel werden den Landesbetrieben Gewässer für die übrigen Fachaufgaben zur Verfügung gestellt, etwa, um Maschinen und Geräte zu beschaffen oder um in den Ausbau der landeseigenen Messstationen zu investieren.

Neben der Finanzierung von Maßnahmen an Gewässern erster Ordnung unterstützt das Land auch Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung, für die die Kommunen zuständig sind. Dafür stellt das Umweltministerium den Kommunen in diesem Jahr Haushaltsmittel in Höhe von fast 45 Mio. Euro zur Verfügung. Insgesamt stellt das Land damit 115 Mio. Euro für Hochwasserschutz- und Ökologiemaßnahmen an größeren und kleineren Gewässern bereit.

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