Die Regierungsfraktionen aus CSU und Freien Wählern in Bayern haben sich auf Grundsätze zur Erhebung und Verwendung des Wasserentnahmeentgelts verständigt. Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Einführung eines Wassercents vereinbart, um wasserwirtschaftliche Vorhaben und Maßnahmen des Wasserschutzes zu finanzieren, allerdings gab es um die Ausformung lange keine Einigkeit zwischen den Parteien. Angestrebt werde nun eine bürokratiearme, einfache, effiziente und günstige Umsetzung des Wassercents, teilte die beiden Fraktionen mit. Deshalb sollten grundsätzlich alle Entnehmer und Verbraucher von Wasser zur Beitragsleistung verpflichtet werden. So soll maximale Fairness und größtmögliche Einfachheit bei der Erhebung gewährleistet werden.
Das von den Fraktionen vorgelegte gemeinsame Eckpunktepapier sieht für Brunnen eine Entgeltpflicht ab einer Gesamtentnahmemenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr vor. Dabei wird der Entgeltsatz einheitlich auf 0,10 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Zu regelnde Ausnahmen seien nachvollziehbar und sachlich begründet festzulegen.
Von der Entgeltpflicht freigestellt seien lediglich Entnahmen im Interesse des Allgemeinwohls wie etwa zur Gefahrenabwehr, zum Zwecke der Fischerei und Fischzucht, für Kur- und Heilbäder sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern. Die Freistellung gilt dem Eckpunktepapier zufolge ebenso für Fälle, in denen Wasser zum Beispiel zu Kühlzwecken entnommen und sodann unverändert wieder dem Wasserkreislauf bzw. Wasserhaushalt, dem Gewässer oder Grundwasserkörper zugeführt wird.
Auch für die Entnahme von Oberflächenwasser und Uferfiltrat wird kein Entgelt erhoben, sofern das entnommene Wasser nicht als Trinkwasser genutzt wird.
Streng zweckgebundene Verwendung
Die Verwendung hat dem Eckpunktepapier zufolge streng zweckgebunden zu erfolgen. Neben dem allgemeinen Wasser- und Trinkwasserschutz, Projekten zur Verbesserung der Wasserqualität, der Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts, der Grundwasseranreicherung und der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung als auch über freiwillige, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmaßnahmen außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Mittel für gewässerökologische und wasserwirtschaftliche Zwecke und nachhaltige Bewässerungsmaßnahmen zu verwenden. Verbindlich werde eine enge politische Begleitung bei den Entscheidungen über die Verwendung vorausgesetzt.
Verzicht auf verpflichtenden Zählereinbau
Um die Erhebung des Wassercents weiter zu erleichtern und Verwaltungskosten zu minimieren, sieht das Eckpunktpapier auch die Schaffung von digitalen Lösungen vor. Zudem soll auf den verpflichtenden Einbau von Zählereinrichtungen verzichtet werden. Stattdessen soll eine jährliche Meldung über die Höhe der beitragspflichtigen Entnahme ausreichen. Zusätzliche Kontrollen darüber hinaus soll es nicht geben.
Einführung nach einem Praxischeck
Die Mehrbelastung für Privatpersonen liege im einstelligen Euro-Bereich pro Person und Jahr. Für die Wirtschaft ergeben sich laut Eckpunktepapier entsprechend der Wasserentnahmen individuell zu errechnende Beträge.
Wann der Wassercent eingeführt werden soll, wollen die Regierungsfraktionen den Angaben zufolge nach einem erfolgtem Praxischeck entscheiden. In dem Praxischeck sollten u.a. die Frage des Zeitpunkts der erstmaligen Erhebung, die Etablierung von Messeinrichtungen an den Entnahmestellen, sowie die Beiträge und Stellungnahmen aus den Verbändegesprächen – insbesondere der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und des Bayerischen Bauernverbandes – einfließen. Zudem werde im Praxischeck geprüft, ob etwaige Boni im gewerblichen Bereich bei der Verwendung oder Errichtung wasserschonender Methoden sowie im landwirtschaftlichen Bereich bei Zusammenschluss zu nachhaltigen Bewässerungsverbänden ohne erheblichen bürokratischen Aufwand und einfach einzuführen wären. Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Bürokratieabbau, der Landtagsabgeordnete Walter Nussel, werde gebeten, diese Überprüfung durchzuführen.
Fünf Jahre nach der ersten Erhebung werde eine Evaluierung stattfinden.




