Abwassergebühren sind grundstücksbezogene Abgaben. Für das Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht damit nur eine einzige Gebühr, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch einstehen müssen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor (Az.: 1 K 237/14 vom ...
Für Grundstück einer WEG wird eine einzige Abwassergebühr erhoben
VG Freiburg: Abwassergebühren sind grundstücksbezogene Abgaben
Ähnliche Artikel
© 2016 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.